Ungerechtfertigte Bereicherung

Saldotheorie und modifizierte Zweikondiktionenlehre bei arglistiger Täuschung 

Saldotheorie: keine Spiegelung des § 818 III zugunsten des Verkäufers, da dieser nicht schutzwürdig ist 
 
modifizierte Zweikondiktionenlehre: wenn man getäuscht wurde hat man das Risiko nicht freiwillig übernommen --> keine teleologische Reduktion 

Diskussion