Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Die unterschiedlichen Ansichten zur Erklärung der Leistungszurechnung bei (von Anfang an) unwirksamer Anweisung

Bsp. Fälle: 
- Minderjährigkeit 
- Geisteskrankheit 
- Insolvenzverfahren 
- Fälschung von Überweisungsdaten/Schecks 
- Anweisung von Vertreter ohne Vertretungsmacht vorgenommen 
 
Bsp.: Angewiesner denkt, dass wirksame LZB vorliegt 
--> B --> A: LZB (+) 
--> A --> E: LZB (-) 
 
h.M.: Mangels LZB kann die Leistung A nicht zugerechnet werden 
a.A.: Zurechnung scheitert an wirksamer Anweisung 
 
gleiches Ergebnis: Nichtleistungskondiktion(„Direktkondiktion“) des vermeintlich Angewiesenen gegen den Empfänger :  B --> E 
 

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