Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

P: Anweisender widerruft die Anweisung teilweise und Angewiesener überweist trotzdem den vollen Betrag = Zuvielzahlung 

 
BGH: wie Fallgruppe 3 (widerrufene Anweisung) zu behandeln 
--> E noch schützenwürdiger, da in Höhe der 4476 € die Anweisung wirksam war 
 
Solomon / früher: Fallgruppe 2 --> hinsichtlich der Zuvielzahlung 
E nicht schutzwürdig, es lag nie ein positiver RG vor, dass er mehr als 4476 € bekommen würde 
 

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