Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Anweisung 

= Aufforderung des Kontoinhabers an die Bank eine Zahlung an den Zuwendungsempfänger zu tätigen 
 
Wichtigster Fall im bargeldlosen Zahlungsverkehr: Überweisung 
 
neue Rechte der Zahlungsdienste: 
- Überweisung = einseitige Weisung des Kunden nach §§ 675c, 665 
- ein Zahlungsvorgang der Bank ist ggü. dem Kunden nur dann wirksam, wenn er die Bank dazu autorisiert hat = Autorisierung 

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