Unberechtigte GoA, Definitionen

Leistung Def.

Bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
a) Bewusstes Verhalten = Willensgetragen
b) Zweckgerichtet = bezieht sich auf Rechtsgrund ggü Empfänger der Vermögensmehrung
Zweck wird grds. privatautonom durch den Leistenden bestimmt, vgl. § 366 I BGB; i.Ü. Empfängerhorizont