Revisionsklausur

Verfahrensrüge (verfahrensrechtliche Gesetzesverletzung)

Wie ist das Verbot der Rügeverkümmerung zu betrachten?

Früher: Wurde bereits Rüge erhoben bezüglich eines Verfahrensfehler durfte dieser nicht im wege der Protokollsberichtigung aus der Welt geräumt werden.
 
Heute allerdings Sonderregelungen; siehe Russack und Klausur Kaiser, es muss auf jeden Fall rechtliches Gehör gewährt werden --> fraglich ist, wie verfahren wird, falls sich das Gericht nicht an die neuen Vorgaben hält
  • Freibeweis vs. Zurückfallen auf altes Protokoll

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