Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Konstellation: Scheck 

- zwischen Anweisendem und Angewiesenem ist ein Scheckvertrag 
-> Bank ist verpflichtet Schecks auszubezahlen 
 
im Scheck ist  Anweisung an die Bank enthalten  dem berechtigten Inhaber eine bestimmte Geldsumme zu zahlen (= Anweisung iSd § 783 BGB
 
 

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