Unerlaubte Handlung

Der Grundtatbestand, 823 I

(823 I) Kausalität im sinne der Äquivalenztheorie

Jede Bedingung ist ursächlich, ohne die der konkrete Erfolg nicht eingetreten wäre.
Positives Tun: ist ursächlich, wenn es nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass...
Unterlassen: hier muss das erwartete pflichtgemäße
Handeln hinzugedacht und gefragt werden, ob dieses
Handeln den erfolg verhindert hätte (Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit)

Diskussion