Allgemeines

Gewerbe Merkmale BVerwG

= selbständig mit Gewinnerzielungsabsicht, nach außen gerichtete, erlaubte Tätigkeit, die auf eine gewisse Dauer angelegt ist

- selbständig (auf eigenen Namen, Rechnung und Risiko)
- auf Dauer ausgerichtet
- auf Gewinn ausgerichtet (nicht nur vorübergehend)
- generell erlaubte Tätigkeit (nicht sozial unwertig)
 
Einzelfälle: Wahrsagen, Prostitution (Vertrag zw. Kunde und Prost. kommt zustande BGB)
 
Nicht: Urproduktion, freie Berufe, Tätigkeiten der öffentlichen Hand, bloße Verwaltung eines Vermögens
 
 

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