Gesetzliche Schuldverhältnisse

§ 822_Voraussetzungen für die Herausgabepflicht Dritter

Hemmer Fall 20
 
= Sonderfall der Eingriffskondiktion in Form einer Durchgriffskondiktion
 
Ratio: Dient der Korrektur von Ergebissen, die aufgrund § 818 III für unbillig empfunden werden:
Basiert nämlich dieser Wegfall der Bereicherung auf einer unentgeltlichen Verfügung (im Regelfall also dem Vollzug einer Schenkung), würde ohne § 822 der ursprüngliche Eigentümer leer ausgehen.
 
Voraussetzungen:
  • Bereicherungsanspruch gegen den Verfügenden
    • = Primärkondiktion
    • § 822 selbst ist eine mögliche Primärkondiktion, dann nämlich, wenn der Dritte, der den Gegenstand unentgeltlich erhalten hat, diesen an einen „Vierten“ unentgeltlich weitergibt.
  • Zuwendung
    = unentgeltliche Zuwendung, zB Schenkung 
  • an einen Dritten
    jeder, der an der Primärkondiktion nicht beteiligt war
  • übrige Voraussetzungen
    • rechtsvernichtende Einwendungen
    • Durchsetzbarkeit
 

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