Unerlaubte Handlung

sonstige Anspruchsgrundlagen

(826) Sittenwidrige Handlung

Sind alle Handluungen, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Dis kann sich aus dem verfolgten Zweck, dem angewandten Mittel der dabei zutage getretenen Gesinnung oder den damit angerichteten Folgen ergeben. Maßgeblich sind die Anschauungen, der in Betracht kommenden Kreise. Die Sittenwidrigkeit eines RG bestimmt sich grundsätzlich nach den im Zeitpunkt seiner Vornahme gegebenen Umständen und Anschauungen. 

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