Unerlaubte Handlung

sonstige Anspruchsgrundlagen

(824) Behauptung oder Verbreitung unwahrer Tatsachen

Tatsachen sind alle konkreten Vorgänge und Zustände in der Vergangenheit oder Gegenwart, die objektiv dem Beweis zugänglich sind. Demgegenüber sind Werturteile durch ein subjektives Element der Stellungnahme charakterisiert.
Unter einer Behauptung versteht man die Kundgabe eigener Wahrnehmung.
Verbreitung ist die Weitergabe einer von einem anderen aufgestellten Behauptung an mindestens einen Dritten.
Unwahr ist die Tatsachenbehauptung, wenn sie im Zeitpunkt der Äußerung der Wahrheit widerspricht. 

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