Unerlaubte Handlung

sonstige Anspruchsgrundlagen

(831) In Ausübung der Verrichtung 

es muss ein unmittelbarer innerer und äußerer Zusammenhang zwischen der ihm aufgetragenen Verrichtung nach ihrer Art und ihrem Zweck einerseits und der schädigenden Handlung andererseits vorliegen. 
Kontrollfrage: Kann die Handlung des VG noch zum Übertragenen Aufgabenbereich gesehen werden?

Diskussion