Unerlaubte Handlung

sonstige Anspruchsgrundlagen

(831 II) P: findet die Übertragung der Aufsichtspflicht an Bedienstete auch 831 II Anwendung?

e.A. ja, um die Geschädigten weiter abzusichern 
a.A. nein, da es lediglich um die Verteilung unternehmensinterner Zuständigkeiten gehe und der Geschädigte ausrechend über die Haftung des Gh wegen Organisationsverschulden geschützt sei

Diskussion