2.8. Die wichtigsten Definitionen, §, Abkürzungen, Schlagwörter und Grundsätze (ÖffR)

Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz des Bundes

  • Kompetenz des Bundes „Kraft Natur der Sache“
    • Der Bund ist für ein Rechtsgebiet zuständig, wenn dies „begriffsnotwendig“ nur durch Bundesgesetz geregelt werden kann
  • Annexkompetenzen und Kompetenz kraft Sachzusammenhanges
    • In manchen Situationen ist eine vernünftige und sinnvolle Regelung der in Art. 73 und Art. 74 GG genannten Gegenstände nur möglich, wenn der Bund auch Dinge mitregelt, die nicht ausdrücklich im Kompetenztitel genannt sind

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