Mündliche Prüfung UWG

UWG

Geschäftliche Relevanz - § 5 I UWG

...ist zu bejahen, wenn die täuschende Angabe dazu geeignet ist, den Durchschnittsverbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen die er ansonsten nicht getroffen hätte. (Zitat § 5 I)

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