Mehrpersonenverhältnisse im Bereicherungsrecht

Anweisungsfälle bei Überweisungen durch die Bank mit Girovertrag 

Überweisungsauftrag =  Zahlungsauftrag zur Ausführung (§ 675  f III 2) und Autorisierung (§ 675j I 1) eines Zahlungsvorgangs (§ 675 j III 1) im Rahmen des zwischen A und B bestehenden Zah-lungsdienstrahmenvertrag (§ 675f II 1)
 
--> Anweisung an die Bank zu zahlen 
 
Stornierung der ÜberweisungWiderruf des Zahlungsauftrags (§ 675p) und der Autorisierung(§ 675j II 1) --> Anweisung durch Stornierung wirksam widerrufen 

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