GoA

P: Geschäftsführer handelt hoheitlich in Erfüllung einer öffentlich rechtlichen Dienstpflicht 

Bsp.: Feuerwehr löscht einen Brand bei E der durch Funken der Bundesbahn entstanden ist 
 
BGH: auch fremdes Geschäft --> GoA möglich 
 
h.L.: FGW (-), weil er sich nicht dem Willen des Geschäftsherrn unterordnen will, sondern aufgrund seiner öffentlich-rechtlcihen Dienstpflicht gegenüber der Bundesbahn handelt 

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