GoA

Problematische Fallgruppen des FGW 

1. Geschäftsführer in Erfüllung einer öffentlich-rechtlcihen Dienstpflicht 
- grds. bei Feuerwehr öffentlich rechtliche Dienstpflicht 
Rspr.: auch fremdes Geschäft --> FGW (+) 
h.L.: Handlen in Erfüllung der Dienstpflicht --> FGW (-) 
 
2. Erbensucherfälle 
 
BGH: negative Vertragsfreiheit, Erben können einen Vertrag mit dem Erbensucher ablehnen --> GoA (-)
 
h.L.: §§ 677, 683, 670 (+) , negative Vertragsfreiheit wird nicht unterlaufen, da Erbsucher nicht die Möglichkeit hatte davor einen Vertrag mit den Erben zu schließen weil sie unbekannt waren
 
3. nichtiger Vertrag 
h.L.: FGW (-) Vertragspartner will eigenen (unwirksamen) Verpflichtungen nachkommen 
- unabhängig davon ob sie es wissen oder nicht 
 
4. Selbstaufopferung im Straßenverkehr um Unfall zu vermeiden 
h.M.: FGW nur (+), wenn Kraftfahrer nicht haftbar gewesen wäre, sonst ist davon auszugehen , das er dem anderen Verkehrsteilnehmer ausgewichen ist, um seine Haftung zu vermeiden 
 
 
 
 

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