Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Was sind die Voraussetzungen und Rechtsfolgen einer GoA?

A. Vor. § 677
 
I. Geschäftsbesorgung
 
II. Für einen anderen
 
1. fremdes Geschäft
 
2. Kenntnis der Fremdheit sonst § 687 I (keine GoA)
 
3. Fremdgeschäftsführungswille sonst § 687 II (bestimmte Ansprüche anwendbar)
 
III. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung 
 
B. Vor. § 683 
 
I. Übernahme entspricht Interesse des GH
 
II. Übernahme entspricht tatsächlichen oder mutmaßlichen Willen des GH 
 
C. Rechtsfolge
 
I. Wenn: A (+) & B (-), also Übernahme der Geschäftsführung nicht im Interesse oder Willen des GH: Echt unberechtigte GoA nach der hM ein gesetzliches SV
 
1. Ansprüche GF 
  • § 684 iVm Bereicherungsrecht (RF Verweis hM)
 
2. Ansprüche GH
  • § 678 SchE Anspruch wenn GF erkennen musste, dass Übernahme nicht dem Willen des GH entsprach
  • hM §§ 280 I, 677 SchE Anspruch für Pflichtverletzungen bei der Ausführung 
  • hM § 681 Nebenpflichten für GF (ggf. SchE nach § 280 I falls diese verletzt werden) 
 
II. Wenn: A (+) & B (+), also Übernahme der Geschäftsführung im Interesse und Willen des GH: Echt berechtigte GoA ist gesetzliches SV
 
1. Ansprüche GF
  • § 683 Aufwendungsersatz
 
2. Ansprüche GH
  • § 280 I, 677 SchE für Ausführungsfehler 
  • § 681 Nebenpflichten für GF (ggf. SchE nach § 280 I falls diese verletzt werden) 

Diskussion