Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

A. Wann liegt ein fremdes Geschäft vor?
 
B. Welche Arten von fremden Geschäften gibt es?
 
C. Ist die Untervermietung durch den Mieter ein fremdes Geschäft?
 
D. Und ein Ausweichmanöver im Straßenverkehr?

A. Wenn es objektiv zum Pflichten und Interessenkreis einer anderen Person gehört.
 
B. Es gibt das:
  • Obj. fremdes Geschäft - äußerlich erkennbar der Pflichten- und Interessenkreis eines anderen
  • Auch fremdes Geschäftäußerlich erkennbar der eigene als auch im fremden Pflichten- und Interessenkreis
  • neutrales Geschäft - kann äußerlich erkennbar zum Pflichten- und Interessenkreis des GH oder eines anderen gehören
 
C. Nach der hM ist die Untervermietung ein Geschäft, dass nur im Verhältnis Mieter-Untermieter stattfindet. Der Vermieter kann lediglich seine Genehmigung verweigern § 540. Folglich liegt ein Geschäft des Mieters vor und eine GoA scheidet aus.
 
D. Wer verhindern will, dass er sich selber schadensersatzpflichtig macht, handelt im eigenen Interesse. Dann liegt ein eigenes Geschäft vor. Das gilt nur, sofern er sich tatsächlich Schadensersatzpflichtig machen würde, wenn er das Geschäft nicht vornimmt (zB Ausweichmanöver im Straßenverkehr idR eigenes Geschäft wegen der Halterhaftung § 7 StVG - nicht bei höherer Gewalt Abs. 2). 

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