Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Wann liegt Fremdgeschäftsführungswille vor?
 
Welches zusätzliche Element ist erforderlich?

1. Der GF muss den Willen haben dieses Geschäft für einen anderen zu tätigen. Dieser Willen muss nach außen erkennbar hervortreten.
 
Der Wille wird jedoch bei den obj. fremden und den auch fremden Geschäften (hM) indiziert. Folglich muss der Wille nur bei den neutralen Geschäften hervortreten.
 
Der GF muss zudem mit Rechtsbindungswillen handeln, sonst liegt eine bloße Gefälligkeit ohne Auftrag vor. (Oma bringt die Jungs nach dem Fussball nach Hause)

Diskussion