GoA

P: § 241 a I, schließt der Anspruch Ansprüche aus GoA aus? 

1. Wortlaut des § 241 a I eig. erfüllt 
 
2. teleologische Reduktion
- es sollen Situationen der missbräuchlichen Vertragsanbahnung erfasst werden, in denen es grds. üblich ist einen Vertrag zu schließen 
 
 
Bsp.. Buch senden 
 
--> bei berechtigter GoA nicht anwendbar 
 
P: bei Erbensucherfall 
e.A.: bei Erbensucher ist § 241 a anwendbar 
h.M.: Erbensucher kann erst nach Ausfindigmachen einen Vertrag schließen --> vorheriger Vertragsschluss nicht möglich --> nicht anwendbar wegen telos 

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