I. EBV

Sonderfall EBV 
III. kein Rech zum Besitz bei Verwahrung und Leihe ?? 

Problem des sog. 
"Noch berechtigten Besitzer" 
Ausgangslage: 
rechtmäßigen Fremdbesitzer 
jederzeit zur Herausgabe verpflichtet 
(Leihe, Verwahrung)
 
EBV: streitig 
1) kein EBV 
da wirksames Besitzrecht 
-> Verwahrer sogar verpflichtet Sache zu besitzen 
 
2) EBV 
da Besitzer jederzeit zur Herausgabe verpflichtet, steht er dem verklagten Besitzer gleich 

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