I. EBV

Sonderfall EBV 
Umwandlung Fremd in Eigenbesitz durch Willenswechsel ? 

Ausgangslage: 
zunächst rechtmäßiger Fremdbesitzer 
verfährt dann aber unberechtigt mit der Sache wie Eigentümer 
erkennbar zB. durch Veräußerung 
 
EBV: streitig 
1) kein EBV 
durch späteren Eigenbesitzwillen wird Rechtmäßigkeit des Besitzes nicht berührt 
 
2) EBV 
mit Willenswechsel liegt Besitzneubegründung vor 
dieser neue Besitz ist neu zu bewerten 
Der dann begründetet Eigenbesitz führe aber zu keinen Besitzrecht 
-> dieser Zeitpunkt dann auch Anknüpfungspunkt für § 990 BGB 

Diskussion