I. EBV

Sonderfall EBV 
nicht Mehr berechtigter Besitzer 

Ausgangslage: 
redlicher Fremdbesitzer 
aber früheres Besitzrecht schon erloschen 
 
EBV: nach hM EBV 
neben Ansprüche aus beendetem Vertrag 
treten EBV Ansprüche 

Diskussion