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Wer ist Verhaltensstörer iSd. § 4 PolG/§ 17 OBG?
 
--> Welche Verhaltensarten sind geeignet eine Störung zu verursachen? 
 
--> Wann hat eine Person die Gefährdung verursacht, welche Anforderungen sind also an die Kausalität zu stellen?

Verhaltensstörer ist derjenigen, der die Störung oder die Gefahr verursacht hat. 
 
--> Als Verhalten gilt: 
1. positives Handeln
2. der Zustand von Personen (z.B. Trunkenheit)
3. Unterlassen, sofern im Einzelfall eine öffentlich-rechtliche Pflicht zum Handeln besteht, die sich nicht aus dem Polizei- oder Ordnungsrecht ergibt (ansonsten: Zustandsverantwortlichkeit)
 
--> Die Lehre von der unmittelbaren Verursachung hat allg. Anerkennung gefunden. Danach ist nur dasjenige Verhalten eine polizeirechtlich erhebliche Ursache, welches selbst unmittelbar die konkrete Gefahr oder Störung setzt und damit die Gefahrengrenze überschreitet. 

Diskussion