UniRep POR

Bei welchen Ereignissen stützt sich die Zuständigkeit der Polizei auf § 1 II PolG? 

insb. bei: 
 
- Ansprüche auf Herausgabe oder Schadensersatz 
- Schutz am eigenen Bild (MERKE: Folgeproblem Handy)
 
 

Diskussion