Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Ist die GoA anwendbar, wenn der GF eine eigene Verbindlichkeit ggü. einem Dritten erfüllt?

Die GoA ist grds. auch auf solche Konstellationen anwendbar (hM). Eine Ausnahme ist anzunehmen, wenn der Vertrag zwischen dem GF und dem Dritten die Rechte und Pflichten des GH und insb. die Entgeltfrage umfassend und abschließend regelt. (Abschleppfall)
 
Lit: Es findet schon keine fremde Geschäftsbesorgung statt sondern ein Eigengeschäft.

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