Gesetzliche Schuldverhältnisse

GoA

Anwendung der GoA auf fremdnützige nichtige Verträge (Dienst-, Werk-, Geschäftsbesorgungsvertrag.
 
Ist das überhaupt sinnvoll?

eA. Nein, denn zum einen will der GF hier nur die eigenen vermeintlich bestehende Verbindlichkeit erfüllen (kein Fremdgeschäftsführungswille) und zudem sind die Regelungen der §§ 812 ff vorrangig zur Rückabwicklung gescheiterter Verträge.
 
Der BGH nimmt eine GoA an. (+) sonst würde derjenige, der aufgrund eines nichtigen Vertrags handelt schlechter stehen, als der, der ganz ohne Vertrag handelt. (+) Wortlaut sieht nichts anderes vor

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