I. EBV

§ 816 BGB 
was ist von
" durch die Verfügung erlangte"
erfasst ?

nach hM. der gesamte Erlös 
überzeugt, da sich Wortlaut auch so verstehen lässt, dass auch mittelbar kausale Folgen, wie das durch eine weitere Verfügung erlangte herauszugeben ist 
 
aA. nur der Wert der Verbindlichkeit, da Verfügung von Verbindlichkeit befreit 

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