Die verschiedenen Gefahrenstufen

Gegenwärtige Gefahr (=unmittelbare/ unmittelbar bevorstehende Gefahr):
  • Sachlage, bei der das schädigende Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar oder in allernächster Zeit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bevorsteht.
 
Dringende Gefahr
  • Sachlage, in der mit großer Wahrscheinlichkeit ein Schaden für ein besonders wichtiges Rechtsguts droht
 
Gefahr im Verzug
  • Sachlage, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn nicht an Stelle der an sich zuständigen Instanz eine andere Behörde oder Person handelt
 
Gemeine Gefahr
  • Besteht für eine unbestimmte Vielzahl von Personen oder Sachen (zB bei Naturkatastrophen)
 
Erhebliche Gefahr
  • Besteht für ein bedeutsames Rechtsgut, insb. Leben, Gesundheit, Freiheit, wesentliche Vermögenswerte, Bestand des Staates

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