RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Wann bedürfen hoheitliche Äußerungen einer spezifischen EGL?

Hoheitliche Äußerungen sind grds. rechtmäßig, wenn der Hoheitsträger im Rahmen der ihm zugewiesenen Aufgaben handelt und die Anforderungen an Richtigkeit, Sachlichkeit und Verhältnismäßigkeit gewahrt sind. Einer spez. EGL bedarf es nur, wenn die Äußerung sich nach Zielsetzung und Wirkung als Ersatz für eine staatliche Maßnahme im Sinne eines funktionalen  Äquivalents erweist. (RÜ 2018, S. 117)

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