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Teil 3 (Primäransprüche)

(P) Bürgschaft: Entfällt im Fall der Nichtigkeit der Hauptverbindlichkeit die Bürgschaft wegen des Akzessorietätsprinzips oder ist ein eventuell bestehender Bereicherungsanspruch durch die Bürgschaft gesichert?

  • Durch Auslegung zu beantwortende Fragestellung
  • eA: Hat der Bürge gewusst/damit gerechnet, dass der Darlehensvertrag nichtig ist, kann man seine Erklärung so auslegen, dass er sich auch für den Bereicherungsanspruch verbürgen wollte
  • aA: Grundsätze der ergänzenden Vertragsauslegung
  • Richtwert: Bei Bürgschaft aus Gefälligkeit eher nein, bei Bankbürgschaft oder durch Kaufmann eher ja

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