Z1 Die Klageänderung

Welche Auswirkungen hat die Klageänderung auf die Kostenentscheidung?

  • bei einer objektiven Klageänderung bzgl. der Anträge ergeben sich keine Besonderheiten, ggf. Rücknahme oder Erledigung beachten
  • bei der subjektiven Klageänderung trägt der ausscheidende alte Kläger sein außergerichtlichen Kosten bzw. die außergerichtlichen Kosten des ausscheidenden Beklagten gem. § 269 ZPO (Entscheidung per Beschluss)

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