RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Was besagt die Theorie der realen Leistungsbewirkung?

Nach der herrschenden Ansicht führt das reale Bewirken der geschuldeten Leistung zum Erlöschen des Schuldverhältnisses. Auf einen weiteren rechtsgeschäftlichen Akt und insbesondere auf - nach dem Wortlaut des § 362 I BGB nicht vorausgesetzte - subjektive Merkmale kommt es hiernach nicht an. (RÜ 4/2018 S. 210)

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