RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Inwiefern steht beim SEPA-Lastschriftverfahren die Erfüllung bspw. eines kaufrechtlichen Zahlungsanspruchs ausnahmsweise unter einer  aufschiebenden Bedingung?

Beim Einzug einer Forderung per Lastschrift verschafft der Schuldner dem Gläubiger anstelle (§ 364 I BGB) der originär geschuldeten Geldzahlung einen Auszahlungsanspruch gegen dessen Kreditinstitut. Eine solche rechtsgeschäftliche Erfüllungsvereinbarung steht unter der rückwirkend auflösenden Bedingung (§§ 158 II, 159 BGB)des Erstattungsverlangens des Zahlers (§ 685 x II BGB), das dieser innerhalb von 8 Wochen (§ 675 IV BGB) nach der Belastungsbuchung gegenüber seiner eigenen Bank geltend machen kann. (RÜ 4/2018, S. 210)

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