RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Auf welcher dogmatischen Grundlage geht der BGH davon aus, dass bei der Verwendung des Zahlungsdienstes PayPal die Kaufvertragsparteien - bei Fehlen gegenteiliger Anhaltspunkte - stillschweigend vereinbaren, dass die getilgte Kaufpreisforderung wiederbegründet wird, wenn nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz der Kaufpreis dem PayPal-Konto des Käufers wieder gutgeschrieben wird?

Der BGH nimmt an, dass eine Vertragsauslegung gem. §§ 133, 157 BGB im Zusammenspielmit der PayPal-Käuferschutzrichtlinie ergibt, dass die Parteien eine Neubegründung des Erfüllungsanspruchs für den Fall des Erfolgs eines solches Antrags konkludent vereinbaren (§ 311 I BGB). Eine solche Auslegung entspreche den objektiven Erwartungen und Interessen der Vertragsparteien. (RÜ 4/2018 S. 211 f.)

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