RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Welchen Schranken unterliegen Äußerungen von Mitgliedern der Bundesregierung in Bezug auf politische Parteien?

Aus dem Demokratieprinzip (Art. 20 I und II GG) und aus dem Recht der Parteien auf Chancengleicheit (Art. 21 I 1 GG) folgt für Staatsorgane grundsätzlich die strikte Pflicht zur parteipolitischen Neutralität bei Wahrnehmung ihrer amtlichen Funktion. Mitglieder der Bundesregierung dürfen daher in amtlicher Funktion - auch außerhalb des Wahlkampfes - nicht zugunsten oder zulasten einer Partei in den politischen Wettbewerb eingreifen. Außerhalb ihrer amtlichen Funktion dürfen sie zwar am politischen Meinungskampf teilnehmen, aber nicht auf die Ressourcen ihres Amtes zurückgreifen. (RÜ 5/2018 S. 317 f.)

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