RÜ Check Hotlist 2018

Öffentliches Recht

Was versteht man unter dem Wechselwirkungsgedanken?

Der Wechselwirkungsgedanke besagt, dass allgemeine Gesetze i.S.d. Art. 5 II GG die Meinungsfreiheit nach Art. 5 I 1 Fall 1 GG zwar einschränken können, ihrerseits aber wieder im Lichte der wertsetzenden Aussage des Art. 5 I GG ausgelegt und angewendet werden müssen.

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