Qualitätsmanagement

Sie haben vor einigen Monaten neue Reifen gekauft. Einer dieser neuen Reifen ist auf der Autobahn geplatzt. Beim Abbremsen ist das Auto gegen die Leitplanke geschleudert und beschädigt worden. Können Sie für diese Schäden Ersatz geltend machen?

Aus dem Kaufvertrag besteht der Anspruch, den defekten Reifen ersetzt zu bekommen, falls dieser beim Kauf (Gefahrenübergang) einen Sachmangel aufwies. Der Schaden am Auto ist durch die Gewährleistung nicht abgedeckt, da es sich um einen Mangelfolgeschaden handelt. Dieser weitergehende Anspruch ist nur im Rahmen der deliktischen Produzentenhaftung nach § 823 BGB durchsetzbar, wenn dem Hersteller ein Fehler nachgewiesen werden kann. Allerdings trägt er die Beweislast, dass das Produkt fehlerfrei war. Die verschuldensunabhängige Haftung nach dem ProdHaftG greift hier nicht, da Schäden am Produkt selbst ausgeschlossen sind. Auto und Reifen sind als Einheit im Sinne des ProdHaftG zu betrachten.

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