Definitionen

Gleichheitssatz

  • Art. 3 GG
  • Zentrales Grundrecht für die Rechtsgleichheit
  • Spezielle Gleichheitsrechte: Art. 33 I u. II, Art. 38 I GG
  • Art. 3 I GG: Allgemeiner Gleichheitssatz: Willkürverbot
  • Faustformel (neuere Formel des BVerfG):
    • "Das Gleichheitsgebot ist verletzt, wenn Gleiches ohne hinreichenden Grund ungleich oder ungleiches ohne hinreichenden Grund gleich behandelt wird."
 
  • Art. 3 III GG: „Absolute“ Diskriminierungsverbote
    • der Staat darf nicht nach den im Gesetz genannten Kriterien nicht grundsätzlich differenzieren, wenn dies zur Benachteiligung/Bevorzugung von Personen zutrifft
    • selbst wenn der Staat ein verfassungslegitimes Ziel verfolgt, darf er nicht differenzieren: deshalb "absolut"
 
  • Art. 3 II GG: Gleichberechtigung, Gleichstellungsauftrag zwischen Männern und Frauen

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