Definitionen

Besonderes/ Allgemeines Verwaltungsrecht

Besonderes Verwaltungsrecht:
  • das "spezielle Verwaltungsrecht"
  • ist auf bestimmte sachliche Verwaltungsaufgaben zugeschnitten und gilt nur für bestimmte Teilbereiche
    • z.B. Polizei- und Gewerberecht, Baurecht, Umweltrecht, Beamtenrecht,
      Kommunalrecht etc.
 
Allgemeines Verwaltungsrecht:
  • regelt allgemeine Verfahren, die grundsätzlich überall in der Verwaltung gelten
    • z.B. Verwaltungs­verfahrens­recht, Verwaltungs­vollstreckungs­recht, Verwaltungs­zustellungs­recht
  • Allgemeine Grundsätze, teils unmittelbar verfassungsgeleitet
    („konkretisiertes Verfassungsrecht“)
  • Von Rechtsprechung (Bundesverwaltungsgericht) und
    Rechtswissenschaft entwickelt
  • Nur teilweise vom Gesetzgeber kodifiziert (VwVfG)

Diskussion