Definitionen

öffentliches/privates Baurecht


  • öffentliches Baurecht:
    • planvolle und sozial sinnvolle Bodennutzung
    • sparsamer Flächenverbrauch
    • Umweltschutz
    • Bauwerke als Gefahrenquelle (Brandschutz, ...)
    • Gewährleistung demokratischer Prinzipien
  • privates Baurecht:
    • regelt rechtliche Beziehungen zwischen privaten Baubeteiligten (Auftraggeber und Architekten, Bauarbeiter, usw.)
  • immer Interessenkonflikte zwischen Wirtschaftssubjekten
    • also auch Regulierungsbedarf

Diskussion