Externes Rechnungswesen

Einschränkungen des Realisationsprinzip

Ansatzgrundsätze:
  • Aktiviert werden dürfen nur solche Zahlungen, die zu einem Vermögensgegenstand oder einem RAPs führen
  • Passiviert werden dürfen nur solche Zahlungen, die bereits am Bilanzstichtag zu einer "Schuld" oder einem RAP geführt haben.
 
Einzelbewertungsgrundsätze:
  • Zur Sicherung der Nachprüfbarkeit sind alle Vermögensgegenstände und Schulden einzeln zu bewerten (§252 Abs.1 Nr.3 HGB)
  • Ausnahme: Planvermögen zur Erfüllung von Altersverpflichtung oder vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen (§246 Abs.2 Satz 2 HGB)

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