Polizeiliche Begleitung nach Entlassung aus der Sicherungsverwahrung

Eine neue (von manchen Ländern bereits geschaffene) Standardmaßnahme ist die Dauerobservation. Es geht hier um die Dauerobservation von Personen, die aus der nachträglichen Sicherungsverwahrung entlassen worden sind. Sollten von diesen Personen weiterhin Gefahr ausgehen, wurde bislang eine Dauerobservation auf die Generalklausel gestützt. Wegen des damit verbundenen umfassenden Grundrechtseingriffes hat das BVerfG allerdings die Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage gefordert. 

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