Geschäftsführung ohne Auftrag (KKS erster Stock)  

Prüfungsschema der echten unberechtigten GoA, § 684 S. 1 BGB

1. Geschäftsbesorgung
 
2. fremdes Geschäft
 
3. FGW
 
4. § 684 S. 1 BGB
(= Die Geschäftsübernahme steht im Widerspruch zum Willen des Geschäftsherrn, sofern die Übernahme überhaupt nicht oder nicht in der vom Geschäftsführer vorgesehenen Weise dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Geschäftsherrn entspricht.)
 
5. Rechtsfolgen
 
a.) Ansprüche des Geschäftsherren
 
b.) Ansprüche des Geschäftsführers 

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