Geschäftsführung ohne Auftrag (KKS erster Stock)  

Prüfungsschema der irrtümlichen GoA, § 687 I BGB

1. fremdes Geschäft
 
2. Eigengeschäftsführungswille
 
3. keine gesetzliches oder vertragliche Verpflichtung
 
4. Irrtum über die Fremdheit des Geschäfts
 
5. Rechtsfolge
 
--> § 687 I BGB: Vorschriften der GoA finden keine Anwendung
 
--> Sachenrechtliche Ansprüche, Bereicherungsrecht, Deliktsrecht

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