Gesetzliche Schuldverhältnisse

Normativer Schaden iRd § 823

Grundfall nach [Fall 17 Hemmer SchuldR AT]:
M baut nicht mehr zulässiges Isolationsmaterial in die Wohnung des A ein- Gasexplosion, Brand. Nachbarhaus des N wird Verrußt- dieser kann eine WOche sein Haus nicht mehr betreten
 
Bsp. 1:
N muss sich für die eine WOche im Hotel einmieten. Kosten 200 €
immaterieller Schaden unproblematisch ersatzfähig nach § 253 I, wenn dem N zusätzliche Kosten entstanden sind (+)
 
Bsp. 2:
N kommt bei einem Freund unter, ihm entstehen keine zusätzlichen Kosten
nach Differenzhypothese wäre ihm kein Schaden entstanden, aber:
  • A1: Frustrationsgedanke:
    eine Materialisierung seines Hauses erfolt, weil er Aufwendungen erbracht hat, um es zu nutzen (zB Steuern gezahlt)
    (-) weil ausufernd
  • A2: Kommerzialisierungsgedanke
    Wohnung als Nutzungsmöglichkeit kann kommerzialisiert sein (Vermietung)
    (-) ausufernd, weil heute nahezu alles kommerzialisiert
  • h.M.: Eingeschränkter Kommerzialisierungsgedanke
    Ersatzfähiger Schaden, wenn:
    • es sich um ein Wirtschaftsgut handelt, dessen ständige Verfügbarkeit für die Lebensführung von zentraler Bedeutung ist und
    • der Antragssteller einen Nutzungswillen und eine hypothetische Nutzungsmöglichkeit hat
 
Rspr. hat normativen Schaden für folgende Fälle bejaht:
  • Wohnung
  • Auto
  • Internet (neuerdings!!)
//Pelzmantel; dem reinen Freizeitwohnmobil/ Segeljacht auf Bodensee; reines Liebhaberinteresse an Oldtimer

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