Berechtigte GoA

(P) FGW „Pflichtengebundener GF“
Bsp.: Abschleppunternehmer A hat sich vertraglich verpflichtet, gegen Entgelt unerlaubt parkende Kfz vom Parkplatz des
Supermarktbetreibers S abzuschleppen. A schleppt nun das Kfz des K ab. Will A hier ein Geschäft des K führen?

• Grds.: Auch-fremdes Geschäft Vermutung des FGW (so vormals auch der BGH)
• Jüngere BGH-Rspr.: GoA insgesamt unanwendbar; „Vorrang des Vertrages und der Privatautonomie“, da Vertrag die Vergütung
abschließend regeln soll [= Prüfungspunkt „O.“]
• Stimmiger sind Lit. & Teile d Rspr.: Zwar Auch-fremdes- Geschäft, aber Vermutung des FGW widerlegt, wenn Vertrag die
Vergütung abschließend regelt, weil GF dann nur eigene Vertragspflichten erfüllen will.
a.A.: schon gar kein fremdes Geschäft